
Das Kapitalmarktrecht beschreibt kein einheitlich kodifiziertes Rechtsgebiet sondern umfasst mehrere Gesetze und unterschiedlichste Fragestellungen, wie bspw:
- Aufsichtsrechtliche Vorschriften und strafrechtliche Risiken
- Insiderhandel, Marktmanipulation, Front-Running
- Wertpapierrecht,
- Investmentgeschäft,
- Grauer Kapitalmarkt
- Prospektpflichten und Prospekthaftung
- Vermögensverwaltung, Anlageberatung
- Zivilrechtliche Haftung und Gewährleistung
In der Praxis beraten wir häufig in folgenden kapitalmarktrechtlichen Themenbereichen:
I. Börsengänge und Private Placements
Hierzu zählen; Vorbereitung der Gesellschaft im Vorfeld eines Börsenganges, Aktien- und kapitalmarktrechtliche Beratung bei Börsengängen, Prospekterstellungen, öffentliche Angebote (Public Offerings, Privatplatzierungen, Beratung zu den Folgepflichten eines Börsengangs wie ad-hoc Pflichten,Insiderhandel, Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, Hauptversammlungen, Einhaltung von Meldepflichten sowie Regeln bezüglich der Erstellung und Verteilung von Unternehmensstudien (Research Reports).
II. Geschlossene Fonds
Hierzu zählen: die Mitarbeite an der Konzeption eines geschlossener Fonds, die Prospekterstellung und das Gestattungsverfahren bei der BaFin, die gesellschaftsrechtliche und zivilrechtliche Gestaltung, Gestaltung des Gesellschafts- und ggf. Treuhandhandvertrags. Finanzierungsverträge und Beratung zu Haftungsfragen.
III. Kapitalanlagerecht
Im Bereich des Kapitalanlagerechts und der Konzeption von Kapitalanlagemodellen fertigen wir für unsere Mandanten zur Vermeidung künftiger Schadensfälle rechtliche Gutachten und Stellungnahmen zu Verkaufsprospekten und Werbebroschüren. Wir überprüfen Prospekte auf haftungsrechtliche Risiken nach Maßgabe der neuesten IDW-Standards und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zum Prospekthaftungsrecht.