
Zu dem Allgemeinen Zivilrecht zählen u.a. das Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Dienstvertragsrecht und Maklerrecht. Wir beraten Mandanten zu Rechtsfragen aus diesen Bereichen und übernehmen gegebenenfalls die Prozessführung.
Grundsätzlich übernehmen die Rechtsanwälte der Kanzlei Landgraf Schneider darüber hinaus die Prozessführung vor allen deutschen Landgerichten und Oberlandesgerichten in sämtlichen Tätigkeitsbereichen der Kanzlei.