
Jan-Alexander Fortmeyer
Herr RA Fortmeyer, Jahrgang 1969, hat unser Team Ende 2016 verstärkt, nachdem zuvor bereits eine langjährige Kooperation mit ihm bestanden hatte. Herr Fortmeyer ist seit 2003 als Anwalt zugelassen. Im Juli 2008 wurde ihm von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt die Bezeichnung „Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz“ verliehen. Dies ist ein Nachweis seiner besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen im Bereich des (u.a.) Marken- und Wettbewerbsrechts. Den Titel „Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht“ darf er seit dem Frühjahr 2009 führen.
RA Fortmeyer ist der Medien-, Marken- und Internetspezialist in unserer Kanzlei. Er berät und vertritt seit langer Zeit Unternehmen der Medien- und Verlagsbranche sowie verschiedene Behörden und renommierte kulturelle Institutionen. Insbesondere begleitet er seine Mandanten bei der rechtssicheren Umsetzung digitaler Projekte jedweder Art. Er kümmert sich um markenrechtliche Belange sowie Fragen des Wettbewerbsrechts.
Über besondere Erfahrung verfügt er in der Beratung zur rechtlich zulässigen Gestaltung von Werbemaßnahmen, sowie zu den zahlreichen im Internet und anderswo zu präsentierenden Pflichtangaben. Auch erstellt er für seine Auftraggeber regelmäßig die heutzutage unabdingbaren AGB und sonstigen Pflichtinformationen.
Gegen unlautere Werbemaßnahmen oder falsche Behauptungen im Internet geht er für seine Mandanten konsequent vor, erforderlichenfalls bei Gericht. Er verteidigt seine Mandanten aber auch erfolgreich gegen falsche oder überzogene Abmahnungen und sorgt für ökonomische Lösungen in solchen Konfliktfällen.
Mit verschiedenen Unternehmen und Institutionen arbeitet RA Fortmeyer dauerhaft im Rahmen von Beratungsverträgen zusammen. Dies ermöglicht den betreffenden Mandanten, jederzeit kurzfristig fachkundigen Rat in allen rechtlichen Fragen zu erhalten, welche urheber- und medienrechtliche Fragen betreffen, sowie sämtliche komplizierten Sachverhalte „rund um das Internet“.
Auch kleineren Unternehmen, Selbständigen/Freiberuflern und Privatpersonen steht Herr Fortmeyer tatkräftig zur Verfügung. Hier sind insbesondere Abmahnungen aus dem Bereich des Urheber-Marken- oder Wettbewerbsrechts zu nennen, bei denen aufgrund kurzer Fristsetzung eine sehr schnelle und kompetente Reaktion erforderlich ist, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Urheberrechte, Marken, unlauterer Wettbewerb – Unternehmen wie auch Privatanwender werden immer häufiger mit diesen sehr speziellen Rechtsmaterien konfontiert.
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Der Umgang mit geistigem Eigentum, also z.B. Texten, Bildern und Kunst, folgt ganz eigenen rechtlichen Regelungen, die vielen hiermit befassten Personen weitgehend unbekannt sind. Hierdurch entstehen eine Reihe von Fragestellungen:
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Urheberrechte, Marken, unlauterer Wettbewerb – Unternehmen wie auch Privatanwender werden immer häufiger mit diesen sehr speziellen Rechtsmaterien konfrontiert.
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