WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT UND COMPLIANCE

Wirtschaftsstrafrecht ist der Sammelbegriff für alle Strafvorschriften, die im Bereich der Wirtschaft liegende Tatbestände unter Strafe stellen.

Der Begriff Compliance (Regeltreue) geht darüber hinaus und erfasst neben der Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien auch freiwillige Kodizes, in Unternehmen. Die Gesamtheit der Grundsätze und Maßnahmen eines Unternehmens zur Einhaltung bestimmter Regeln und damit zur Vermeidung von Regelverstößen in einem Unternehmen wird als „Compliance Management System“. Ein Compliance Management System ist z.B. für Banken und Finanzdienstleister vorgeschrieben.

Die Grenze zwischen dem Verstoß gegen Compliance und die Begehung von Straftaten ist oft fließend.

Darf ein Verkäufer das Werksteam seines Kunden sponsern, um dort „Sympathiepunkte“ zu sammeln? Was wenn ein Chef-einkäufer eine Einladung zum Formel 1-Rennen annimmt? Oder wenn ein Vertriebler seinem Geschäftspartner ein Essen für 20, 50 oder 75 Euro spendiert? Die Antworten sind oft nicht eindeutig.

Im Bereich der Wirtschaftskriminalität enden rund 40 Prozent der Strafsachen, in denen eine Staatsanwaltschaft ermittelt, heute vor Gericht. Damit unsere Mandanten zu den 60 Prozent gehören, die ohne Strafprozess davonkommen, bieten wir unsere Beratung sowohl in der Prävention, als auch der Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen an.

Im Bereich der Strafverteidigung konzentrieren wir uns auf folgende Punkte:

  • Korruption
  • Insolvenzdelikte
  •  Subventionsbetrug
  • Untreue
  •  Diebstahl geistigen Eigentums
  • Marktmissbrauch und Insiderhandel.

Darüber hinaus beraten wir Sie bei der Implementierung eines Compliance Management Systems. Für unsere Mandaten sind wir auch als externes Compliance Office tätig.

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