HANDELSRECHT UND VERTRIEBSRECHT

Wir beraten unsere Mandanten im deutschen und internationalen Handelsrecht und Vertriebsrecht. Wir unterstützen Sie bei der Formulierung rechtsgültiger Verträge und führen auf Wunsch Verhandlungen mit Ihrem Vertragspartner. In Streitfällen versuchen wir, Ihre Rechte außergerichtlich durchzusetzten. Sollt ein Prozess nicht vermieden werden können, werden wir Ihnen helfen, zu Ihrem Recht zu kommen.

Nachfolgende Fragestellungen werden besonders häufig von uns bearbeitet:

  • Beratung beim Aufbau von neuen Vertriebsstrukturen bzw. der Restrukturierung bestehender Vertriebswege in Deutschland, Europa und Asien unter wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten. In Sonderfällen Hinzuziehung eines externen Vertriebsberaters
  • Prüfung, Gestaltung, Erstellung bzw. Änderung und Verhandlung von
    • Handelsvertreterverträgen
    • Vertragshändlerverträgen
    • Handelsmaklerverträgen
    • Versicherungsvermittlungsverträgen
    • Kommissionsverträgen
    • Franchiseverträgen
    • Lizenzverträgen
    • Kooperationsverträgen
    • Joint Ventures
    • (grenzüberschreitenden) Liefer- und Einkaufsverträgen (UN-Kaufrecht, CISG; INCOTERMS etc.)
    • internationalen Vermittlerverträgen
    • NDA Agreements
    • und sonstigen Vertriebsverträgen

in deutscher, englischer, bulgarischer oder chinesischer Sprache.

  • Online-Vertrieb/E-Commerce
  • Gestaltung und Prüfung von einzelnen Vertragsklauseln wie z.B.
    • Provisionsklauseln (Gestaltung geeigneter Vergütungssysteme)
    • Kundenschutz
    • Gebietsschutz
    • Wettbewerbsverbot bzw. Konkurrenzverbot
    • Vertragsstrafe
    • Einstiegsgebühren und Einstandszahlungen, sog. Einstandszahlungsklauseln
    • Kündigungsfristen, Kündigungsgründe
    • Haftungs- und Gewährleistungsklauseln
    • Verjährung (z.B. Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist)
    • Rechtswahl
    • Gerichtsstand.
  • Erstellung und Prüfung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (Liefer- und Einkaufsbedingungen, Montagebedingungen, Reparaturbedingungen)
  • Beratung im Zusammenhang mit Beendigung (Kündigung und Aufhebung) und nachvertraglicher Abwicklung von Vertriebsverträgen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen aus dem Handels- und Vertriebsrecht in Deutschland sowie im Ausland (ggf. unter Einbeziehung einer Auslandskanzlei zu Fragen des jeweiligen ausländischen Rechts sowie bei Porzessführung im Ausland), insb. von
    • Provisionsansprüchen
    • Ausgleichsansprüchen (§ 89b HGB)
    • Haftungs- und Gewährleistungsansprüchen
    • Produkthaftungsansprüchen
    • Schadensersatzansprüchen.
  • Durchführung von Inhouse-Seminaren zu Fragen des (internationalen) Vertriebs- und Handelsrechts.

Weiterführende Rechtsinformationen finden Sie in unseren Blogs „Wirtschaftsrecht“ und „Internationales Wirtschaftsrecht“.

Anwälte

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