GESELLSCHAFTSRECHT UND UNTERNEHMENSRECHT
Wir beraten unsere Mandanten umfassend auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts. Zu dem Gesellschaftsrecht zählen insbesondere das
Wir unterstützen unsere Mandanten in der Phase vor und während der Unternehmensgründung und Handelsregisteranmeldung in Deutschland, Bulgarien, Indien und China bei der
sowie bei allen sonstigen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Markteintritt in Deutschland, Bulgarien, Indien und China.
Unabhängig von der Größe eines Unternehmens stellen sich ab der Gründung einer Gesellschaft laufend vielfältige Fragen gesellschaftsrechtlicher Natur wie beispielsweise:
Wir unterstützen und beraten unsere Mandanten bei solchen Maßnahmen während der Konzeption und Umsetzung, aber auch im Falle streitiger außergerichtlicher bzw. gerichtlicher Auseinandersetzungen.
Darüber hinaus bieten wir unseren Mandanten umfassende laufende Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht und im Zusammenhang mit deren unternehmerischer Tätigkeit.