INTERNATIONALES WIRTSCHAFTSRECHT: LÄNDERSCHWERPUNKT CHINA

Ein Hauptproblem vieler Unternehmen, die in China aktiv werden wollen oder bereits vor Ort sind, ist die Frage nach der Rechtssicherheit. Während der letzten Jahre hat das Land im Bereich der Wirtschaftsgesetzgebung zwar große Fortschritte gemacht. So wurden insbesondere mit dem WTO-Beitritt neue Wirtschaftsbereiche für ausländische Investitionen weiter geöffnet und die Rechtsgrundlagen für den gewerblichen Rechtsschutz erheblich verbessert. Allerdings ist die Umsetzung und Einhaltung der qualitativ häufig guten Gesetze leider immer noch nicht ausreichend.

In der Praxis sind für ausländische Unternehmen – neben gesellschaftsrechtlichen Fragen (siehe hierzu unser Blog „China und Asien“) – hauptsächlich die folgenden Rechtsgebiete von Bedeutung:

Liefergeschäfte und Kaufrecht

Die Volksrepublik China ist mit Wirkung zum 1. Januar 1988 dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf beigetreten. Im internationalen Lieferverkehr besteht auch nach chinesischem Recht Rechtswahlfreiheit. Der Kaufvertrag nach chinesischem Recht ist geregelt im Vertragsgesetz, das seit dem 1. Oktober 1999 in Kraft ist. Der ausländische Geschäftspartner muss vor Vertragsabschluss prüfen, ob der chinesische Geschäftspartner hierzu berechtigt ist (Geschäftsregistrierung, ausreichend weitgehende Geschäftslizenz, Berechtigung zum Außenhandel, Vollmacht für Zeichnungsberechtigung, manchmal behördliche Genehmigung für Außenhandelsverträge). Zahlungen erfolgen in der Regel mit unwiderruflichem Akkreditiv. Für Geschäfte mit geringerem Umfang und bei ausreichendem Vertrauen zum Geschäftspartner gibt es auch die Möglichkeit einer einfachen Bezahlung mit Überweisung.

Zölle und Einfuhrlizenzen

Dem Einfuhrzoll unterliegen sämtliche Waren, sofern sie nicht ausdrücklich davon ausgenommen sind. Die Volksrepublik China hat sich verpflichtet, bis 2008 einen Großteil der Importzölle stufenweise zu senken. Bei Einfuhrlizenzen wird unterschieden zwischen einfuhrverbotenen, einfuhrlizenzpflichtigen und einfuhrbeschränkten Waren. Laut Mitteilung des Ministry of Commerce sind eine Reihe von Waren einfuhrlizenzpflichtig. Waren, die der menschlichen Gesundheit schaden, sind grundsätzlich verboten. Impfstoffe, Pestizide und ähnliche Produkte können mit Erlaubnis durch das Gesundheits- beziehungsweise das Handelsministerium eingeführt werden. Für Maschinen und Elektronik bestehen besondere Bestimmungen.

Schiedsgerichtsbarkeit

China ist Signatarstaat der New Yorker Konvention über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche. Aufgrund dieses Abkommens müssen chinesische Gerichte die Entscheidungen ausländischer Schiedsgerichte ohne Vornahme einer weiteren Prüfung vollstrecken. Im Vertrag können Schiedsinstitutionen in Deutschland, der VR China oder anderen Ländern bestimmt werden. Auch das Recht, das zur Anwendung kommen soll ist frei wählbar. Zuständig in China ist die China International Economic and Trade Arbitration Commission. Das Verfahren ist schriftlich verbindlich geregelt. Ausländische Experten sind als Schiedsrichter akkreditiert.

Gewerblicher Rechtsschutz

Produktpiraterie ist ein Thema, mit dem sich fast alle ausländischen Unternehmen – inzwischen sogar viele chinesische – in China auseinandersetzen müssen. Die chinesische Regierung ist nach eigenen Angaben bestrebt, dieses Problem in den Griff zu bekommen. Der gewerbliche Rechtsschutz ist in der Volksrepublik China umfassend geregelt und das Land ist den wichtigen internationalen Übereinkommen beigetreten. Deutsche Unternehmen sollten frühzeitig Patente, Marken- und Urheberschutzrechte registrieren lassen und sich weitere Möglichkeiten des Schutzes überlegen.

Kontakt für Anfragen:

Rechtsanwältin Mareen Schneider

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