KAPITALMARKTRECHT

Unsere Beratungsschwerpunkte im Kapitalmarktecht sind u.a.:

  • Going Public Beratung von inländischen und ausländischen Unternehmen bei Börsengängen und Listings
  • Begleitung von Börsenzulassungen inländischer und ausländischer Unternehmen
  • Beratung, Konzeption und Erstellung von Wertpapierprospekten (u.a.  für Aktien, Anleihen, Genussscheine etc. (Wertpapierprospekten) in deutscher oder englischer Sprache
  • Vertretung im Rahmen der Durchführung des Billigungsverfahrens des Prospekts bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) bzw. bei einer anderen Finanzaufsichtsbehörde eines EU-Staates wie z.B. FSC – Financial Supervision Kommission (Kommission für Finanzaufsicht) in Bulgarien, FCA – Financial Conduct Authority in Großbritannien oder FMA – Finanzmarktaufsicht in Lichtenstein
  • Notifizierung des Prospekts im Rahmen des EU-Passes in Deutschland oder in anderen EU-Ländern
  • Beratung, Konzeption und Erstellung von Prospekten für Vermögensanlagen (z.B. Direktinzests, KG-Anteile, Nachrangdarlehen, partiarische Darlehen, stille Beteiligungen, Genuarechte, Namenschuldverschreibungen)
  • Vertretung im Rahmen der Durchführung des Billigungsverfahrens des Verkaufsprospekts bei der BaFin
  • Beratung bezüglich der Anforderungen des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG)
  • Erstellung von Rechtsgutachten
  • Being Public (Beratung im Zusammenhang mit Einhaltung von Ad-hoc Pflichten, Insiderhandelsverbot, Meldepflichten)
  • Vorbereitung von Hauptversammlungen
  • Abwehr von Klagen Räuberischer Aktionäre
  • Vertragsgestaltung (Gesellschaftsvertrag, Treuhandhandvertrag, Finanzierungsverträge)
  • Beratung zu Haftungsfragen – Haftungsvermeidungsstrategien
  • Beantragung von Lizenzen für Finanzdienstleister und Banken
  • Einhaltung von Meldepflichten von Finanzdienstleistern und Banken
  • Beratung bei der Umsetzung von Einführung von MARisk, MAComp und MiFid Strukturen für Finanzdienstleister und Banken.

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