Was bedeutet der Begriff „Public Private Partnership“ oder „PPP“ ?

Eine allgemein gültige oder international anerkannte, einheitliche Definition für Public Private Partnerships gibt es nicht. Man kann PPP definieren als einen „langfristigen Vertrag zwischen einer privaten und einer öffentlich rechtlichen Partei zur Bereitstellung von Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge, bei dem die private Partei wesentliche Risiken und Managementaufgaben übernimmt und die Vergütung an Erfolgsparameter geknüpft ist.

Zu den PPPs zählen typischerweise nicht reine Dienstleistungsverträge oder schlüsselfertige Bauverträge, die dem öffentlichen Beschaffungswesen zugeordnet werden. Auch die Privatisierung von öffentlichen Versorgen ist nicht in den Bereich PPP einzuordnen, da der staatliche Partner im laufenden Betrieb nur noch eine untergeordnete Rolle spielt.

In einer steigenden Zahl von Ländern wird der Begriff PPP durch Gesetze individuell rechtlich definiert, wobei jedes Land auf die eigene Gesetzessystematik sowie die lokal vorhandene Struktur von Institutionen und Rechtsinstituten abstellt.

In einigen Rechtssystemen wird darüber hinaus differenziert zwischen Konzessionen, bei denen der private Partner unmittelbar eine öffentliche Versorgungsleistung und damit einhergehende Endkundenrisiken übernimmt – und PPPs, bei denen die private Partei Versorgungsleistungen bspw. in Form eines Built-Operate-Transfer (BOT) Projekts übernimmt und dafür eine Gebühr des Staates erhält.

In manchen Ländern werde bestimmte Sektoren aus der PPP Definition herausgenommen, wenn diese Sektoren besonderer anderweitiger Regulierung unterliegen.

Man kann die unterschiedlichen PPP Definitionen und verschiedenen Abgrenzungen am besten anhand einer Scala nachvollziehen, die von einer rein öffentlichen Versorgung bis zur gänzlichen Privatisierung reicht. Eine solche Skala enthält im Mittelfeld die Mischformen einer Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Partnern, mit einer Gewichtung von Verantwortlichkeiten, Risiken und Ertragspotentialen mehr auf der einen oder anderen Seite:

  • Öffentliche Versorgung alleine durch den Staat (bspw. Wasser, Strom, Entsorgung)
  • Vergabe öffentlicher Aufträge an Private für Lieferungen und Leistungen, jedoch in der Regel ohne laufende Betriebsführung (Beschaffungswesen)
  • Reine Dienstleistungsverträge des Staates mit Privaten, wobei die privaten Partner eine staatliche Vergütung erhalten und keine wesentlichen Risiken oder Investitionen übernehmen, hier können in den Verträgen bereits einzelne Perfomance Kriterien aufgenommen werden oder eine Risikoverteilung stattfinden.
  • Konzessionen, bei denen der Private das Management und die Betriebsführung für einen längeren Zeitraum sowie Risiken und Investitionen in weitergehender Form übernimmt, jedoch häufig staatlichen Vorgaben (bspw. in Bezug auf Preise) und einer staatlichen Aufsicht unterliegt.
  • Reine Privatisierung, bei denen die private Partei einen Versorger mittels eigener, privater Investitionen erwirbt und in gänzlicher Eigenverantwortung die Versorgungsleistungen erbringt.

Die Übergänge zwischen allen Varianten sind fließend. Alle Varianten haben aus Sicht des öffentlichen und privaten Partners Vor- und Nachteile. Es bestehen auf beiden Seiten unterschiedliche Motivationen für die Bevorzugung des einen oder anderen Modells in einem konkreten Fall.

Um ein erfolgreiches PPP Modell im Einzelfall zu realisieren, sollte auf das individuelle Projekt abgestellt werden und es sollten die Bedürfnisse aller betroffenen Stakeholder, auch wenn sie nicht Vertragspartei sind, berücksichtigt werden. PPP Verträge, die falsche Anreizsystem setzen oder eine unausgewogene Chancen – Risiko Verteilung enthalten, sind langfristig häufig zum Scheitern verurteilt.

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