MERGERS & ACQUISITIONS

Mergers & Acquisitions (kurz: M&A) ist der Sammelbegriff für Fusionen, Joint Ventures, Abspaltungen und Übernahmen, bei denen sich Gesellschaften zusammenschließen oder sich die Gesellschafter ändern.

M&A Transaktionen stellen die Vertragspartner vor große Herausforderungen. Es ergeben sich hierbei eine Vielzahl von rechtlichen Aufgabenstellungen. Für die Übernahme gibt es unterschiedliche Methoden, je nach Struktur der Eigentümer und nach Rechtsform der beteiligten Unternehmen.

Grundsätzlich kommen ein Share oder ein Asset Deal in Frage. Bei einem Asset Deal werden alle oder wesentliche Wirtschaftsgüter eines Unternehmens veräußert. Bei einem Share Deal werden die Geschäftsanteile oder Aktien des zum Verkauf stehenden Unternehmens verkauft und übertragen. Wenn sich ein Unternehmen im Besitz weniger Gesellschafter oder Aktionäre  befindet, so genügt in der Regel ein Kaufvertrag. Beim Erwerb von Anteilen an börsennotierten Aktiengesellschaften müssen eine Vielzahl von Gesetzen beachtet werden. Je nachdem in welchem Segment eine Aktie notiert, müssen öffentliche Übernahmeangebote abgegeben oder Veröffentlichungspflichten eingehalten werden.

Die Beratung, Betreuung und Durchführung von Unternehmenszusammenschlüssen (sei es durch Unternehmenskauf oder -verkauf, Fusion oder Übernahme, Kapitalerhöhung, Umwandlung oder auf anderem Wege) ist einer der Schwerpunkte von Landgraf & Schneider PartG. Unser M&A-Team verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung aller Arten von M&A-Transaktionen.
Wir sind laufend in kleine Deals (Small-Cap-Bereich) eingebunden.

Unsere Beratungsschwerpunkte sind:

  • Um- und Restrukturierung von Unternehmen
  • Eingliederung von Betriebsteilen
  • Begleitung der gesamten Transaktion (Erarbeitung der Strategie, Letter of Intent, Due Diligence, Erstellung der Vertragsdokumentation, Unternehmenskauf- und Beteiligungsverträge, Begleitung der Vertragsverhandlungen)
  • Neufassung von Satzungen und Gesellschaftervereinbarungen
  • Neubesetzung von Gesellschaftsorganen
  • Abschluss von Unternehmensverträgen.

Weiterführende Rechtsinformationen finden Sie in unseren Blogs „Wirtschaftsrecht“ und „Internationales Wirtschaftsrecht“.

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