INTERNATIONALES WIRTSCHAFTSRECHT: LÄNDERSCHWERPUNKT BULGARIEN

Innerhalb des internationalen Wirtschaftsrechts ist Landgraf Schneider auf Bulgarien, als einem besonderen Länderschwerpunkt ausgerichtet.

Der Länderschwerpunkt Bulgarien wurde 2006 aufgebaut und umfasst die mehrsprachige Bearbeitung (Bulgarisch, Deutsch, Englisch) von wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen im deutsch – bulgarischen Recht.

Frau Rechtsanwältin Stantcheva hat als gebürtige Bulgarin erfolgreich das erste und zweite Staatsexamen in Deutschland absolviert und einen zusätzlichen Titel im internationalen Recht (Magistra Juris Internationalis) erworben. Sie verfügt daher über die notwendigen rechtlichen sowie Landeskenntnisse und Sprachkenntnisse, um Mandate mit Bugarienbezug bearbeiten zu können. Darüberhinaus arbeiten wir auf Basis von Kooperationen mit verschiedenen bulgarischen Kanzleien zusammen, welche wir je nach Anforderung des einzelnen Mandats auswählen. Grundsätzlich werden innerhalb des Länderschwerpunkts Bulgarien alle Tätigkeitsbereiche von Landgraf Schneider  jedoch mit spezieller Ausrichtung auf Bulgarien abgebildet.

Wir beraten deutsche Unternehmen mit Geschäfsaktivitäten in Bulgarien sowie Privatpersonen mit Verbindungen nach Bulgarien als auch bulgarische Unternehmen mit Verbindungen nach Deutschland.

Die Expertise und die zehnjährige Erfahrungen von Landgraf Schneider in diesem Bereich umfassen ein breites Spektrum an wirtschaftlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit

  •  Unternehmensrecht und Gesellschaftsrecht, u.a. Gründung von Unternehmen (Kapitalgesellschaften wie „OOD“, „EOOD“, sowie eingetragene Kaufleute: sog. „ET“), Zweigniederlassungen sowie Repräsentanzen in Bulgarien
  • Gründung von Gemeinschaftsunternehmen: Joint Ventures,  Unternehmenskäufe, M & A
  •  Handelsrecht und Vertriebsrecht, u.a. Beratung über Markeintrittsstrategien und Vertriebswege
  •  Bankrecht
  • Kapitalmarktecht (Erstellung von Wertpapierprospekten und Vermögensanlagenprospekten, Begleitung bei der Billigung des Prospekts bei der Bulgarischen Kommission für Finanzdienstleistungsaufsicht, Notifizierung des gebilligten Prospekts im Rahmen des EU-Passes, Begleitung bei Börsenzulassung an der Sofioter Wertpapierbörse)
  • Arbeitsrecht in Bulgarien
  • Sozialversicherungsrecht in Bulgarien
  • Deutsch-bulgarische Vertragsgestaltung und internationales Vertragsrecht, u.a. Gestaltung, Erstellung und Prüfung von internationalen Kaufverträgen, AGB, Einkaufsbedingungen, Lieferbedingungen,  Werkverträgen, Dienstleistungsverträgen, Geschäftsführerverträgen, Handelsvertreterverträgen, Mietverträgen, Leasingverträgen, Franchiseverträgen
  • Grundstücksrecht, insbesondere Immobilienerwerb durch juristische Personen sowie Privatpersonen in Bulgarien
  •  außergerichtliche und gerichtliche Forderungseintreibung in Bulgarien
  • Zwangsvollstreckung in Bulgarien
  •   Prozessrecht
  •  Schiedsverfahren.

Landgraf Schneider ist darüber hinaus auch  im Bereich des internationalen Familienrechts und des internationalen Erbrechts (Beratung im Zusammenhang mit der Beantragung von Erbscheinen, europäischen Nachlasszeugnissen, Abwicklung der Erbschaft in Bulgarien) tätig.

Für mehr Informationen sehen Sie unser Blog „Bulgarien“ sowie „internationales Wirtschaftsrecht“.

Kontakt für Anfragen:

Rechtsanwältin Mareen Schneider

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