ARBEITSRECHT
Wir beraten und vertreten in- und ausländische mittelständische Unternehmen, Geschäftsführer, Vorstände, Führungskräfte sowie Arbeitnehmer.
Unser Tätigkeitsspektrum im Arbeitsrecht umfasst u.a.:
- Beratung bei Begründung und Beendigung von Arbeitsverträgen, Dienstverträgen sowie Geschäftsführerverträgen
- Gestaltung und Prüfung von befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen, Dienstverträgen, Anstellungsverträge für Geschäftsführer, Vorstände, und freie Mitarbeiter Geschäftsführerverträgen sowie Vertragsänderungen
- Beratung zur Vermeidung arbeitsgerichtlicher Streitigkeiten
- Beratung bei Kündigungen, Verhandlung und Abschluss von Aufhebungsverträgen und Auflösungsvereinbarungen
- Vertretung bei Kündigungsschutzprozessen vor allen deutschen Arbeitsgerichten
- Geltendmachung und Durchsetzung aller Ansprüchen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
- Geltendmachung und Durchsetzung rückständiger Lohn- und Gehaltsansprüche, Überstundenvergütungen, Urlaubsansprüche bzw. Urlaubsabgeltungsansprüche
- Beratung bei Fragen der Arbeitnehmerhaftung und der Arbeitgeberhaftung
- Beratung bei (grenzüberschreitender) Arbeitnehmerüberlassung, Abgrenzung Werkvertrag und freie Mitarbeit oder abhängige Beschäftigung
- Beratung und Vertretung von Geschäftsführern und Vorständen, insb. Organhaftung, Wettbewerbsverbote
Kontakt für Anfragen:
Rechtsanwältin Mareen Schneider – E-Mail: schneider@landgraf-schneider.com, Tel. +49 69 7137318-0
Rechtsanwältin Maria Stantcheva – E-Mail: stantcheva@landgraf-schneider.com, Tel. +49 69 7137318-0 oder +49 179 1208164
Rechtsanwalt Rolf C. Landgraf – E-Mail: landgraf@landgraf-schneider.comTel. +49 69 7137318-0
Sie können uns direkt auch eine Nachricht über das nachfolgende Kontaktformular senden