ARBEITSRECHT

Wir beraten und vertreten in- und ausländische mittelständische Unternehmen, Geschäftsführer, Vorstände, Führungskräfte sowie Arbeitnehmer.

Unser Tätigkeitsspektrum im Arbeitsrecht umfasst u.a.:

  • Beratung bei Begründung und Beendigung von Arbeitsverträgen, Dienstverträgen sowie Geschäftsführerverträgen
  • Gestaltung und Prüfung von befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen, Dienstverträgen, Anstellungsverträge für Geschäftsführer, Vorstände, und freie Mitarbeiter Geschäftsführerverträgen sowie Vertragsänderungen
  • Beratung zur Vermeidung arbeitsgerichtlicher Streitigkeiten
  • Beratung bei Kündigungen, Verhandlung und Abschluss von Aufhebungsverträgen und Auflösungsvereinbarungen
  • Vertretung bei Kündigungsschutzprozessen vor allen deutschen Arbeitsgerichten
  • Geltendmachung und Durchsetzung aller Ansprüchen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
  • Geltendmachung und Durchsetzung rückständiger Lohn- und Gehaltsansprüche, Überstundenvergütungen, Urlaubsansprüche bzw. Urlaubsabgeltungsansprüche
  • Beratung bei Fragen der Arbeitnehmerhaftung und der Arbeitgeberhaftung
  • Beratung bei (grenzüberschreitender) Arbeitnehmerüberlassung, Abgrenzung Werkvertrag und freie Mitarbeit oder abhängige Beschäftigung
  • Beratung und Vertretung von Geschäftsführern und Vorständen, insb. Organhaftung, Wettbewerbsverbote

Kontakt für Anfragen:

Rechtsanwältin Mareen Schneider – E-Mail: schneider@landgraf-schneider.com, Tel. +49 69 7137318-0

Rechtsanwältin Maria Stantcheva – E-Mail: stantcheva@landgraf-schneider.com, Tel. +49 69 7137318-0 oder +49 179 1208164

Rechtsanwalt Rolf C. Landgraf – E-Mail: landgraf@landgraf-schneider.comTel. +49 69 7137318-0

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