GOING PUBLIC: DER IPO
- Posted by Rechtsanwältin Maria Stantcheva
- Posted in KapitalmarktrechtWirtschaftsrecht
Vor jedem öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder deren Zulassung an einem organisierten Markt innerhalb des EU muss ein Wertpapierprospekt veröffentlicht werden. Auf dieser Grundlage soll ein Anleger die notwendigen Informationen über das Wertpapier und dessen Emittenten erhalten, um eine Investitionsentscheidung treffen zu können.
Der Prospekt muss vor seiner Veröffentlichung von der zuständigen Finanzaufsicht (in Deutschland die BaFin) gebilligt werden. Da der Prospekt zumeist die Grundlage für spätere Schadenersatzforderungen von Anlegern bildet, sollte dieser von Spezialisten erstellt werden.
Das Leistungsangebot von Landgraf Schneider umfasst:
- Reorganisation: Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für den Börsengang
- Durchführung einer Legal Due Diligence
- Konzeption der Equity Story und Erstellung des Wertpapierprospekts
- Begleitung des Billigungsverfahrens bei der Finanzaufsichtsbehörde
- Beratung bei der Einhaltung von Meldepflichten
- Vorbereitung der Zulassungsanträge und Pflichtveröffentlichungen
- Beratung bei der wertpapiertechnischen Abwicklung und der Einbeziehung der Wertpapiere
in die Girosammelverwahrung, - Betreuung bei Fragen der Folgepflichten (Being Public: Ad hoc Publizität, Insiderrecht und
Meldepflichten)
Uns sind die Anforderungen und Vorgaben von internationalen Finanz- und Kapitalmärkten in Bezug auf die Prospekterstellung bekannt. Für nicht in Deutschland ansässige Unternehmen insbesondere den englischen oder österreichischen Unternehmen ist die Kanzlei mit den am Kapitalmarkt des jeweiligen Landes geltenden Anforderungen der BaFin, der FSA (Financial Services Authority), der FMA (österreichische Finanzmarktaufsicht) und den Anforderungen der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA bestens vertraut.
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