Energierecht

Die Kanzlei Landgraf Schneider konzipiert für Projektentwickler und Betreibergesellschaften sämtliche zur Realisierung und Durchführung von Energieanlagen erforderlichen zivil- und gesellschaftsrechtlichen Verträge. Hierzu gehört auch die Gestaltung und Begleitung von Projektverkäufen in Form von Share- oder Asset Deals.

Außerdem erfolgt für regenerative Energieprojekte die Gestaltung der Generalunternehmerverträge, Betriebsführungsverträge, Pachtverträge und sonstigen Nutzungs- sowie Dienstleistungsverträge mit den an der technischen und wirtschaftlichen Konzeptionierung beteiligten Partnern.

Bei der Ausführung der Planung beraten wir unsere Mandanten bei zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Fragestellungen. Schwerpunkte liegen hier bei der Prüfung von Einspeisevereinbarungen mit Energieversorgern insbesondere im Hinblick auf die Regelungen des EEG und der Interessenvertretung gegenüber Behörden bei verwaltungsrechtlichen Problemen.

Bei Streitigkeiten machen wir die Rechte unserer Mandanten in Baugenehmigungs-, Widerspruchs- und Klageverfahren geltend.

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