Chinesische Unternehmensgründungen in Deutschland

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Die Deutsch-Chinesische Wirtschaftsvereinigung e.V. führt in ihrem Jahresbericht auf Seite S. 66 aus:

„Ein zu beobachtender Trend ist die verstärkte Gründung chinesischer Unternehmen in Deutschland. Da in der Regel auch ein Geschäftsführer chinesischer Nationalität eingesetzt werden soll, treffen chinesische Gesellschafter während des Gründungsprozesses oft auf große ausländerrechtliche Hürden. Die Deutsch-Chinesische Wirtschaftsvereinigung e.V vertritt die Auffassung, dass jede Unternehmensgründung zur Verfolgung geschäftlicher Interessen in Deutschland nicht nur die deutsch-chinesischen Wirtschaftsbeziehungen stärkt, sondern auch allgemeine positive Auswirkungen auf die Wirtschaft in Deutschland hat.“

Die Kanzlei Landgraf Schneider teilt diese Auffassung. Wir unterstützen chinesische Unternehmen aktiv in ihrer Gründungsphase (bspw. in gesellschaftsrechtlichen Fragen wie einer GmbH-Gründung oder der Erstellung eines Business Plans) und leisten Hilfestellung in den mit der Gründung einhergehenden administrativen Problemstellungen (bspw. Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung für einen GmbH Geschäftsführer).

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