Kosten, Gebühren und Steuer beim Immobilienerwerb in Bulgarien

Bei einem Immobilienerwerb in Bulgarien entstehen insbesondere folgende Kosten, Gebühren und Steuer:

  • Notargebühr in Höhe von ca. 1% des Kaufpreises zzgl. 20% Umsatzsteuer. Wenn der Einheitswert der Immobilie höher ist, ist dieser Wert die Bemessungsgrundlage für die Notargebühr.
  • Eintragungsgebühr in Höhe von 0,1% des Kaufpreises
  • Grunderwerbsteuer, die zwischen 0,1% und 3% des Kaufpreises betragen. Die Höhe wird für jede Gemeinde durch den Gemeinderat bestimmt und beläuft sich meistens auf 2% – 2,5% des Kaufpreises.
  • Je nach Immobilienart und Einzelfall sind auch zusätzliche Kosten denkbar wie z.B.: Maklerprovisionen (in der Regel in Höhe von 2,5% bis 3% oder nach Vereinbarung) sowie Rechtsanwaltsgebühren, Übersetzungskosten etc.

Die im Zusammenhang mit einem Immobilienerwerb entstehenden Kosten können zwischen den Parteien hälftig geteilt werden. Üblich ist es jedoch, dass der Käufer diese trägt.

Related Posts

Leave us a reply