Wer kann eine bulgarische OOD gründen?

Gründer bzw. Gesellschafter einer OOD können in- oder ausländische natürliche und/oder juristische Personen sein. Für ausländische Investoren sind die besonderen Bestimmungen des Bulgarischen Gesetzes zur Investitionenförderung (Закон за насърчаване на инвестициите, ЗНИ) von Bedeutung. Dieses sieht unter Anderem kürzere Fristen für die behördliche Bearbeitung und individuelle Unterstützung beim Umgang mit den Behörden vor.

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